Bitte warten…

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Informationen, bevor Sie mieten

Mietzeitraum

Die Bedingungen dieses Vertrags gelten für alle Fahrzeuge, einschließlich Ersatzfahrzeuge, die von Glo gemietet werden.

Der Mieter wird das Fahrzeug für den im Vertrag angegebenen Mietzeitraum mieten. Glo kann einer Verlängerung dieses Mietzeitraums zustimmen, dieser überschreitet jedoch in der Regel nicht 30 Tage.

Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringt, verstößt er gegen die Bedingungen dieses Vertrags. Glo kann dem Mieter für jeden Tag oder Teil eines Tages, den er das Fahrzeug nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums behält, die vereinbarte Tagesmiete berechnen, bis das Fahrzeug an Glo zurückgegeben wird.

Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter muss das Fahrzeug pfleglich behandeln. Er muss es immer sichern, wenn er es nicht benutzt, und er trägt die Kosten für verlorene Schlüssel (von Glo festgelegt). Er muss die mitgelieferten Sicherheitsvorrichtungen verwenden und sicherstellen, dass er den richtigen Kraftstoff verwendet.
  2. Der Mieter ist für Schäden am Dach oder oberen Teil des Fahrzeugs verantwortlich, die durch Kollisionen mit niedrigen Objekten wie Brücken oder Ästen entstehen, unabhängig davon, ob eine Vollkaskoversicherung nach Klausel 7 abgeschlossen wurde.
  3. Der Mieter darf das Fahrzeug oder Teile davon nicht verkaufen, vermieten oder übertragen und keine Rechte an Dritte einräumen.
  4. Der Mieter darf keine Arbeiten am Fahrzeug durchführen lassen, ohne eine schriftliche Genehmigung von Glo.
  5. Der Mieter muss Glo unverzüglich informieren, sobald er von einem Defekt am Fahrzeug erfährt.
  6. Wenn Glo die Lieferung des Fahrzeugs an den Mieter vereinbart hat, beginnt die Haftung des Mieters für Schäden und Diebstahl mit der Übergabe. Das Fahrzeug muss während der Öffnungszeiten am vereinbarten Standort zurückgegeben werden und von einem Glo-Mitarbeiter überprüft werden. Bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten bleibt die Haftung des Mieters bis spätestens Mittag des nächsten Werktags bestehen oder bis zur erneuten Inspektion.
  7. Der Mieter muss für Reparaturen bezahlen, wenn das Fahrzeug mehr als die Standardreinigung von Glo benötigt oder wenn es innen oder außen beschädigt wurde (unabhängig von der Schuldfrage).
  8. Der Mieter muss vor Rückgabe prüfen, dass er keine persönlichen Gegenstände im Fahrzeug zurücklässt.

Pflichten von Glo

Glo hat das Fahrzeug mindestens nach den Empfehlungen des Herstellers gewartet. Das Fahrzeug ist zu Beginn der Miete fahrbereit und geeignet. Vorhandene Schäden werden im Fahrzeugzustandsbericht gemeinsam dokumentiert.

Eigentum

Glo ist nur für Verlust oder Schäden an im Fahrzeug zurückgelassenem Eigentum verantwortlich, wenn diese durch Fahrlässigkeit von Glo verursacht wurden.

Bedingungen für die Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag angegebenen Personen oder von schriftlich autorisierten Personen gefahren werden. Jeder Fahrer muss seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein besitzen.

Gebühren

Der Mieter zahlt die folgenden Gebühren:

  1. Die Mietgebühr, eventuelle städtische Zuschläge, den täglichen Beitrag zur Straßenbenutzungsgebühr und andere optionale Gebühren laut Tarif.
  2. Jegliche Kosten aus Schäden oder Verlusten, die durch Nichteinhaltung von Klausel 2 entstehen.
  3. Eine Betankungsgebühr, wenn der Mieter mehr Kraftstoff verbraucht hat, als von Glo bereitgestellt wurde, und diesen nicht ersetzt hat.
  4. Alle Bußgelder und Gerichtskosten für Park-, Verkehrs- oder andere Verstöße sowie die Verwaltungskosten von Glo, wenn Glo diese Angelegenheiten bearbeitet.
  5. Die gesamten Kosten für Reparatur oder Ersatz, wenn das Fahrzeug beschädigt oder gestohlen wird, auch wenn der Mieter keine Schuld trägt (vorbehaltlich der vereinbarten Risikoschutzprogramme).
  6. Eine Einkommensausfallgebühr, falls Glo das Fahrzeug nicht weitervermieten kann, z. B. wegen Reparatur oder Totalschaden, maximal 30 Tage.
  7. Alle veröffentlichten Tarife für Lieferung und Abholung des Fahrzeugs.
  8. Mehrwertsteuer und alle anderen anwendbaren Steuern auf die genannten Gebühren.

Der Mieter ist für alle Gebühren verantwortlich, auch wenn er jemand anderen beauftragt, diese zu bezahlen.

Risikoschutz

Die Mietkosten beinhalten eine Haftpflichtversicherung bis zu 5.000.000 IDR.

Glo bietet eine Vollkaskoversicherung und Diebstahlschutz, wenn der Mieter diese Optionen gewählt hat. Selbst dann muss der Mieter die vereinbarten Selbstbeteiligungen zahlen. Missbräuchliche Nutzung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Eigenversicherung des Mieters

Mit schriftlicher Zustimmung von Glo kann der Mieter eine eigene Versicherung abschließen. Diese muss von Glo akzeptiert werden. Der Mieter trägt das volle Risiko, falls die Police nicht greift.

Vorgehen bei Unfall oder Diebstahl

Im Falle eines Unfalls darf der Mieter keine Schuld anerkennen und muss die Namen und Adressen aller Beteiligten und Zeugen aufnehmen.

  • Fahrzeug sichern
  • Polizei sofort informieren, wenn Personen verletzt sind oder Streit über die Fakten besteht
  • Sofort das nächste Glo-Büro anrufen

Informationen

Glo speichert die persönlichen Daten des Mieters, um die Verwaltung und den Service seiner Autovermietung zu verbessern. Die Daten können für Marketing innerhalb der Glo-Gruppe verwendet werden.

Beendigung des Vertrags

Glo kann den Vertrag sofort kündigen, wenn der Mieter gegen Vertragsbedingungen verstößt oder insolvent wird. Glo behält sich das Recht vor, alle offenen Beträge und zusätzliche Kosten einzufordern und das Fahrzeug zurückzuholen.

x

Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Indonesien. Streitigkeiten unterliegen der nicht-exklusiven Zuständigkeit der indonesischen Gerichte. Ungültige Klauseln berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.